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Wichtige Änderungen! Impressum und Datenschutz sollten überprüft werden

Das Telemediengesetz (TMG), das unter anderem die Einhaltung der Impressumspflicht auf Websites regelte, ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten. An seine Stelle trat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Wir informieren Sie darüber, welche Neuerungen das DDG mit sich bringt und worauf Sie bei der Überprüfung und möglichen Anpassung Ihres Impressums, Ihrer Datenschutzerklärung und anderer Dokumente achten sollten.

Impressum - TMG wird zu DDG

Die Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung, die zuvor im Telemediendienst § 5 TMG geregelt war, findet sich nun im Digitale Dienst § 5 DDG. Es handelt sich lediglich um eine redaktionelle Anpassung, es sind damit keine inhaltlichen Änderungen verbunden.

Enthält Ihr Impressum noch einen Verweis auf das TMG, dann tauschen Sie dieses gegen DDG aus. Angabe eines nicht mehr existenten Gesetzes könnte unter Umständen zu Abmahnungen führen.

Wer dabei entdeckt, dass noch ein „Verantwortlicher nach § 55 Abs. 2 RfStV“ genannt wird, sollte auch das anpassen. Bereits seit November 2020 findet sich diese Regelung in § 18 MStV (Medienstaatsvertrag).

 

Überprüfung der Datenschutzerklärung

Auch beim Datenschutz ergeben sich neue Regelungen. Das bisherige Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde umbenannt in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Das Setzen und Auslesen technisch nicht erforderlicher Cookies wurde in der Vergangenheit aus dem § 25 TTDSG geregelt. Nun findet sich die Regelung in § 25 TDDDG. Inhaltliche Änderungen sind hier nicht erforderlich

Ergänzung und Verstärkung bei der Durchsetzung von Datenschutzrechten

Das Datenschutz-Durchsetzungsgesetz (DDG) besagt, dass wichtige Änderungen im Datenschutzrecht angepasst werden sollten. Es ergänzt und verstärkt die bestehenden Regelungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und legt den Schwerpunkt auf die Durchsetzung von Datenschutzrechten. Hinsichtlich des DDG beachten und überprüfen Sie daher auch die bestehende Datenschutzerklärung auf folgende Inhalte.

Transparente Darstellung der Datenverarbeitung:

  • Klarheit darüber, welche Daten gesammelt werden
  • Zu welchem Zweck sie erhoben und verarbeitet werden

Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung:

  • Grundlage der Datenverarbeitung (z.B. Einwilligung, Vertragserfüllung)
  • Einhaltung der Prinzipien der Datenminimierung und Zweckbindung

Einwilligungserklärungen:

  • Spezifische und eindeutige Einwilligung für verschiedene Verarbeitungszwecke.
  • Informationen über das Widerrufsrecht und die Widerrufsmöglichkeit der Einwilligung.

Rechte der betroffenen Personen:

  • Informationen über das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung.
  • Verfahren zur Ausübung der Betroffenenrechte.

Datenweitergabe an Dritte:

  • Offenlegung, ob und welche Daten an Dritte weitergegeben werden.
  • Zweck und Rechtsgrundlage der Weitergabe.

Informationspflichten bei Datenverarbeitung:

  • Informationen über die Dauer der Datenspeicherung.
  • Angaben zur Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen.

Technische und organisatorische Maßnahmen:

  • Beschreibung der Maßnahmen zum Schutz der Daten (z.B. Verschlüsselung, Zugangskontrollen).

Beschwerde Mechanismen:

  • Information über das Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
  • Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen.

Datenübertragbarkeit:

  • Hinweise auf das Recht auf Datenübertragbarkeit und wie es in Anspruch genommen werden kann.

Profiling und automatisierte Entscheidungsfindung:

  • Informationen darüber, ob und wie Profiling oder automatisierte Entscheidungen eingesetzt werden.


Verwendung von Cookies und Tracking-Technologien:

  • Informationen über die Art der verwendeten Cookies und Tracking-Methoden.
  • Möglichkeit und Verfahren zum Opt-out.

Kontaktinformationen für Datenschutzanfragen:

  • Angaben zu den Kontaktmöglichkeiten für Datenschutzanfragen und Beschwerden.


Aktualisierungsdatum der Datenschutzerklärung:

  • Datum der letzten Aktualisierung und regelmäßige Überprüfung der Datenschutzerklärung.

 

Privatadressen bei Vereinen im Impressum nicht mehr notwendig

Bisher war es erforderlich, die Privatadressen der Vorstandsmitglieder im Impressum anzugeben. Laut dem neuen Gesetz ist dies nicht mehr notwendig! Stattdessen sollte eine geschäftliche Adresse, oder die allgemeine Kontaktadresse verwendet werden. Die Angegebene Adresse muss eine greifbare Kontaktmöglichkeit vorzeigen, durch die ein rechtlich relevanter Schriftverkehr erfolgen kann. Die Namen der Vorstandsmitglieder bleiben weiterhin im Impressum, allerdings ohne private Kontaktinformationen.

Sie benötigen Hilfe bei der Anpassung?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung und Anpassung Ihres Impressums und Ihrer Datenschutzerklärung.

Möchten Sie die Einhaltung des Datenschutz genau überprüfen lassen, stellen wir Ihnen gerne einen Kontakt zu einem Datenschutzbeauftragten her. Wir legen Ihnen an Herz, sich Ihr professionell beraten zu lassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Bitte beachten Sie, dass wir selbst keine Datenschutzbeauftragten sind und wir hier keine rechtliche Beratung durchführen dürfen und auch keine Haftung übernehmen.

Rufen Sie uns an 07071 85 993 25 oder schreiben Sie uns eine Mail mail@creactivconcept.de.