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Barrierefreiheitsgesetz für Webseiten

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in kraft und wir informieren Sie darüber, was Barrierefreiheit für Webseiten bedeutet, ob Sie betroffen sind und welche Maßnahmen sie dagegen treffen können.

Barrierefreiheit im Web bedeutet: Alle Menschen können eine Website bedienen, auch wenn sie z. B. blind sind, schlecht hören, oder körperlich eingeschränkt sind. Das ist kein „Nice-to-have“ mehr – sondern Pflicht, je nach Branche und Größe.

Wer ist von diesem Gesetz betroffen?

Seit 2018:

  • Öffentliche Stellen, wie Behörden, Schulen, Stadtverwaltungen, Institutionen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, etc.

Ab dem 28. Juni 2025:

  • Private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten (z. B. Online-Shops, Banken, Reiseportale)
  • Besonders Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über 2 Mio. €
  • E-Books, Bankautomaten, Selbstbedienungsterminals, etc.

Wer ist von diesem Gesetz nicht betroffen?

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden UND unter 2 Mio. € Umsatz im Jahr
  • Private Webseiten ohne geschäftlichen Zweck, z. B. Hobbyblogs oder private Fotoseiten.
  • Webseiten die sich nur an Unternehmer richten (B2B)

Mehr als nur Gesetzeskonformität
Auch als Kleinstunternehmer profitieren Sie von einer barrierefreien Website durch mehr Reichweite, besseres Nutzererlebnis, positives Image und bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen.

Welche Anforderungen muss eine barrierefreie Webseite erfüllen?

Wahrnehmbarkeit:

  • Texte mit hohem Kontrast (z. B. schwarzer Text auf weißem Hintergrund)
  • Alternativtexte für Bilder und andere Medien
  • Videos mit Untertiteln und Audiobeschreibungen
  • Die Inhalte sollten auch ohne Farben verständlich sein
  • Gut lesbare Schriftarten, Schriftgröße sollte anpassbar sein
  • Keine flackernden Animationen (Gefahr für Epilepsie)

Bedienbarkeit:

  • Tastaturbedienung (keine Maus erforderlich, z. B. bei Menübedienung oder Formularen, etc.)
  • Kein Zeitdruck bei Formularen

Verständlichkeit:

  • Einfache und verständliche Sprache
  • Konsistente Navigation (Menüs, Buttons, etc.)
  • Hilfreiche Fehlermeldungen bei Formularen

Robustheit:

  • Funktioniert mit Screenreadern und auf allen Geräten und Browsern
  • Strukturierter Code und barrierefreie Funktionen – oft abhängig vom System und nicht immer direkt beeinflussbar.

Was passiert, wenn ich meine Website nicht barrierefrei anpasse?

Ab dem 28. Juni 2025 schauen die Marktüberwachungsbehörden genauer hin, ob Webseiten barrierefrei sind. Wenn sie dabei Mängel entdecken, fordern sie die Betreiber zunächst auf, diese zu beheben. Passiert das nicht, kann es teuer werden: Es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 €.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung

Barrierefreiheit im Web ist ein wichtiges Thema – nicht nur gesetzlich, sondern auch gesellschaftlich.
Wichtig: Die Umstellung ist mit Aufwand verbunden – jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.

Wir führen auf Wunsch einen einfachen Selbsttest Ihrer Website durch (basierend auf WCAG 2.1, Stufe AA), um erste mögliche Hürden zu erkennen.

Bitte beachten Sie, dass wir hier keine Rechtsberatung durchführen dürfen und keine Haftung übernehmen!

Für eine vollständige und rechtssichere Prüfung empfehlen wir die Bewertung durch eine öffentliche oder zertifizierte Stelle. Mehr Infos unter bundesfachstelle-barrierefreiheit.de, bitvtest.de oder bik-fuer-alle.de. Auf dieser Grundlage unterstützen wir Sie gerne bei der technischen Umsetzung und inhaltlichen Anpassung.

Sollten Sie noch Fragen dazu haben, oder unterstützung benötigen vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Rufen Sie uns an 07071 85 993 25 oder schreiben Sie uns eine Mail mail@creactivconcept.de.